AGB / Impressum
1. Allgemeines

Für alle Lieferung – auch aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen – gelten für Geschäfte mit vollkaufmännischen Geschäftspartnern oder für Geschäfte mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich rechtlichem Sondervermögen ausschließlich unsere nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Abweichungen hiervon, insbesondere entgegenstehende Einkaufsbedingungen der Käufer, sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn wir den Einkaufsbedingungen des Käufers nicht widersprechen.

2. Angebote und Preise

a) Alle Angebote sind freibleibend. Für uns ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Absprachen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

b) Es gelten unsere im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise. Diese verstehen sich für Lieferungen ab Werk in Euro und ohne Mehrwertsteuer.

3. Lieferung

a) Handelsübliche Abweichungen in Mengen, Maßen, Färbung und Gewichten sind zulässig und berechtigen den Käufer nicht zu Beanstandungen.

b) Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns unvermeidbare Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% vor. Die für Sonderanfertigungen erforderlichen Mindestmengen werden von Fall zu Fall festgelegt.

c) Unsere Empfehlungen für den Einsatz der gelieferten Ware sind unverbindlich. Sie sind zwar das Ergebnis sorgfältiger Prüfungen, können jedoch bei der Vielseitigkeit der Anwendung und der Arbeitsweise nur als Richtlinie dienen. Vor Beginn der Weiterverarbeitung hat der Käufer sich davon zu überzeugen, ob die gelieferte Ware für den vorbestimmten Verwendungszweck geeignet ist. Dies gilt sinngemäß auch für alle Lieferungen aus dem Bereich Dienstleistungen.

d) Ab einem Netto-Warenwert von 300,00 EUR erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands frei Haus. Express- oder Nachnahme - Zuschläge werden gesondert berechnet. Unter einem Netto-Warenwert von 75,00 EUR berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 10,00 EUR. Plattenlieferungen gelten grundsätzlich ab Werk zzgl. Fracht/Verpackung.

e) Erfolgt die Lieferung frei Haus, hat der Kunde sofort sicherzustellen, dass alle für die Lieferung notwendigen Vorarbeiten bereits ausgeführt sind und die Lieferung dort unverzüglich erfolgen kann. Wartezeiten und Mehraufwand können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

f) Hat WESPITEC die Ware zu liefern, können wir Transportart und Transportweg nach billigem Ermessen wählen. Der Versand erfolgt ab unserem Werk namens und im Auftrage des Kunden in einer für uns günstig erscheinenden Weise, jedoch ohne Gewähr für die sicherste, schnellste und kostengünstigste Beförderung. Der Gefahrübergang tritt mit der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte natürliche oder juristische Person (z.B. Spediteur) ein.

4. Lieferzeit

a) Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartigen Hindernisse werden von uns dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.

b) Verzug unsererseits berechtigt den Käufer nur zum Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

c) Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend, wenn der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung in Verzug ist.

5. Versand

Bei Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Gefahrenübergang tritt auch dann ein, wenn der Käufer den Versand der bereits bereitgestellten Ware verzögert. Bei Annahmeverzug erfolgt ein Einlagern der Ware auf Kosten des Kunden. Der Versand erfolgt ohne Gewähr für die preiswerteste Versandart.

6. Gewährleistung und Haftung

Soweit ein uns zu vertretener Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung berechtigt. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei uns rügt. Der Kaufmann im Sinne des HGBs muss seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügenobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sein. Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Anlieferung per Bahn mit Fahrzeugen des gewerblichen Güter- und Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Käufer die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden.

Wir haften nicht für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Es wird darauf hingewiesen, dass Vorlieferanten keine Erfüllungsgehilfen von uns sind.

Schäden, die durch Mängel an den gelieferten Waren verursacht werden, sind uns unverzüglich unter Angabe der verarbeiteten Ware anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Es sei denn, es liegt ein Fall des § 438 I Nr. 2 BGB vor. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Handelt es sich um einen gebrauchten Gegenstand, dann sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn, es läge eine arglistige Täuschung oder eine zugesicherte Eigenschaft vor. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Sobald unsere Haftung nachfolgend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Eine verschuldensunabhängige Haftung für die Beschaffung des Kaufgegenstandes, wenn es sich um eine Gattungsschuld handelt, wird ausgeschlossen. Eine Haftung wird nur bei Vorlage eines Verschuldens übernommen.

Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist ausgeschlossen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Beratungsleistungen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte. Die Schadensersatzhaftung ist begrenzt, auf vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, sofern wir die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich begangen haben. Schadensersatzansprüche für die Haftung nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Unsere Haftung wird für den Fall ausgeschlossen, dass dem Käufer der Hersteller oder Vorlieferant binnen vier Wochen nach Anzeige der den Schaden verursachenden Waren, schriftlich mitgeteilt wird.

Hat der Hersteller eines von uns veräußerten Produktes eine Garantieerklärung abgegeben, reichen wir diese Garantieerklärung an den Käufer weiter, mit der Maßgabe, dass der Käufer seine Ansprüche aus der Garantieerklärung unmittelbar gegenüber dem Hersteller geltend macht.

7. Zahlung

Den Rechnungsbetrag ist innerhalb 8 Tagen nach Rechnungserhalt fällig, falls nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

Im einzelnen gilt folgende Regelung:

a) Barzahlung: innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto – bei späterer Zahlung ohne Abzug.

b) Zahlung durch Wechsel (Kundenwechsel und Eigenakzept): Wechsel werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen. Die Laufzeit darf 90 Tage nach Rechnungsdatum nicht überschreiten. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Wechsel dürfen nur innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung gegeben werden. Bei Zahlung durch Wechsel wird kein Skonto vergütet.

8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Gegenforderungen berechtigen den Kunden nur dann zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückhaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur Tilgung aller gegenwärtigen, bedingten oder zukünftigen Forderungen, die uns aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen bzw. zustehen werden. Soweit die Ware von dem Kunden weiterverarbeitet oder umgebildet wird, gelten wir als Hersteller im Sinne des §950 BGB und erwerben das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen. Der Verarbeiter ist nur Verwahrer. Wir die Vorbehaltsware mit fremden Gegenständen verbunden oder verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis unserer Ware zu den anderen Gegenständen. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die erteilte Wiederveräußerungsbefugnis zu widerrufen. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen werden hiermit bereits im voraus an uns abgetreten, und zwar auch insoweit, als die Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt wird. In diesem Fall dient die abgetretene Forderung zu unserer Sicherheit in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Der Kunde bleibt weiterhin zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner bekanntzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. die weitere Abtretung der bereits an uns abgetretenen Forderungen sind dem Kunden untersagt. Der Kunde hat uns über etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die abgetretene Forderung unverzüglich Mitteilung zu machen. Bei vertragwidrigem Verhalten des Kunden sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht als Rücktritt vom findet. Wir verpflichten uns, die abgetretene Forderung nach eigener Wahl freizugeben, soweit sie die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen und aus bereits gezahlten Lieferungen herrühren. Wir sind berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten nur im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes speichern und verarbeiten.

10. Anzuwendendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Nebenbestimmungen

a) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Ist der Käufer Kaufmann, so ist unser Geschäftssitz auch Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an einem anderen für ihn zuständigen Gericht zu verklagen.

b) Der Käufer stimmt zu, dass sämtliche Käufer bezogenen Daten mit Hilfe unserer Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert werden.

c) Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen der Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.



 


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